Wie Ihre Pflegefachkräfte die volle Berufsanerkennung erhalten: verschiedene Möglichkeiten und ihre Herausforderungen

Eine Einführung in den Prozess der teilweisen und vollständigen Anerkennung

Als Gesundheitseinrichtung, die eine Partnerschaft mit CWC (CWC Recruitment) eingeht, haben Sie die Möglichkeit, neue Mitarbeiter:innen aus dem Ausland willkommen zu heißen, die zunächst als Pflegehilfskräfte qualifiziert sind und (in den meisten Fällen) eine Teilanerkennung (Defizitbescheid) besitzen. Dieser Blog-Beitrag soll Ihnen eine Übersicht geben, was für Möglichkeiten es gibt und wie Sie Ihre Pflegekräfte unterstützen und begleiten können, bis sie die Berufsanerkennung in Deutschland erreichen.

 

Lassen Sie uns gemeinsam schauen: Was ist ein Bescheid auf die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation und was sagt er aus?

Ganz am Anfang des Prozesses steht das Anerkennungsverfahren, d.h. es wird ein Antrag auf die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation, die im Ausland erworben wurde, gestellt. Dieses findet direkt bei den zuständigen Behörden im Bundesland des Arbeitgebers, also Ihnen, statt. Das Verfahren ist offiziell als „Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung“ bekannt. Die Behörde überprüft alle Dokumente unserer gescreenten Kandidaten und es kommt i.d.R. zu einem folgender zwei möglichen Ergebnisse:

 

1) Pflegefachkraft erlangt Teilqualifikationsanerkennung (sog. Defizitbescheid):

In diesem Fall muss die Pflegefachkraft eine Berufsanerkennungsmaßnahme mit bestimmten Auflagen (inkl. Sprachausbildung) in Deutschland absolvieren, um die volle Berufsanerkennung zu erhalten.

 

2) Pflegefachkraft erhält volle Qualifikationsanerkennung (sog. Vollanerkennung):

Wenn die Pflegefachkraft eine Vollanerkennung erhält, kann sie nach ihrer Einreise nach Deutschland ihre Arbeit als anerkannte Pflegefachkraft aufnehmen. Um die Berufsanerkennungsurkunde zu erhalten, müssen auch diese Pflegekräfte ein B2-Zertifikat vorlegen können.

 

Ausgehend von unseren Erfahrungen erhalten die meisten Pflegefachkräfte, die aus dem Ausland kommen, zunächst einen Bescheid über die Teilanerkennung (Defizitbescheid). Das liegt daran, dass sich die Pflegeausbildung von den Anforderungen in Deutschland unterscheidet und für eine Vollanerkennung meist eine jahrelange Berufserfahrung mit Arbeitserfahrung auf verschiedenen Stationen eines Krankenhauses nachgewiesen werden muss. Die Pflegekräfte, die CWC vermittelt, kommen i.d.R. aus sogenannten Drittstaaten und haben einen Studienabschluss in der Pflege (Bachelor of Science in Nursing).

In einem Defizitbescheid steht genau aufgelistet, welche Auflagen in Deutschland erfüllt und nachgewiesen werden müssen, um eine Vollanerkennung und damit die Berufsanerkennung in Deutschland zu erlangen.

Folgende Anerkennungsmaßnahmen können die Pflegekräfte in Deutschland absolvieren:

  • Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation durch einen Anerkennungslehrgang
  • Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation durch Vorbereitungskurs mit anschließender Kenntnisprüfung

Um später die Berufsanerkennungsurkunde final zu erhalten, muss nach der Anerkennungsmaßnahme zusätzlich das B2-Sprachzertifikat (zukünftig planen die Bundesländer hier die Umstellung auf eine Fachsprachenprüfung, die in Deutschland abgenommen wird) nachgewiesen werden, eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung für den Beruf, ein aktuelles Führungszeugnis aus Deutschland sowie ein aktuelles Führungszeugnis aus dem Heimatland in übersetzter und beglaubigter Form. Dieser Prozess wird von CWC bei allen Pflegekräften unterstützt.

 

Es gibt also zwei Arten von Anerkennungsmaßnahmen für Pflegefachkräfte, die zunächst einen Defizitbescheid erhalten:

 

1) Anerkennungslehrgang:

Der Anerkennungslehrgang ist ein Praktikum beim Arbeitgeber, in dem Pflegekraft die fehlenden Fähigkeiten und Kenntnisse, die im Defizitbescheid festgestellt werden, aufholen und erlernen kann. Üblich ist, dass die Pflegekraft eine verschiedene Anzahl von Stunden auf bestimmten Stationen eingesetzt werden muss. Die Dauer des Anerkennungslehrgangs kann zwischen 4 und 12 Monaten liegen, je nach den Bedürfnissen der Pflegekraft. Am Ende der Maßnahme findet eine mündliche Prüfung (sog. Abschlussgespräch) beim Arbeitgeber statt.

Nicht alle Arbeitgeber können die Option Anerkennungslehrgang anbieten, da sie eine entsprechende Ausbildungsinfrastruktur erfordert. I.d.R. können nur Krankenhäuser, Kliniken, Reha-Kliniken einen Lehrgang anbieten, die diese die entsprechenden Stationen nachweisen können.

 

2) Kenntnisprüfung mit entsprechenden Vorbereitungskursen

Der Weg der Kenntnisprüfung beinhaltet die Vorbereitung auf und die Ablegung der Kenntnisprüfung (Theorie- und Praxisteil)  an einer deutschen Pflegefachschule. In der Regel dauert die Vorbereitung inkl. Prüfungsabnahme zwischen 6 und 9 Monaten.

Die Möglichkeit der Kenntnisprüfung besteht für alle Pflegekräfte und alle Einrichtungen, egal ob sie in einem Krankenhaus der Kategorie Maximalversorger oder in einer kleineren Altenpflegeeinrichtung mit 50 Betten angestellt sind. Der Vorbereitungskurs wird mit einem Bildungspartner umgesetzt (bspw. Care Forward), sodass der Vorbereitungskurs unabhängig von der Art der Einrichtung geplant werden kann. 

Ein weitere Besonderheit gibt es bei der Kenntnisprüfung: Wenn sich alle einig sind, dass die Pflegekraft zukünftig in Deutschland die Kenntnisprüfung absolviert, kann bereits bei Antragstellung auf die den Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation auf eine detaillierte Prüfung der eingereichten Dokumente verzichtet werden und somit der Defizitbescheid schneller bearbeitet und ausgestellt werden.

 

Wenn Sie eine detaillierte Erklärung der Unterschiede zwischen den beiden Wegen in diesem Blogeintrag erhalten möchten, können Sie gerne diesen Blogeintrag zum Thema „Wie funktioniert der Anerkennungslehrgang für Pflegekräfte in Deutschland?“ lesen.

 

Und jetzt?

Vereinfacht kann man sagen: Wenn Sie eine Pflegeeinrichtung sind, fällt die Entscheidung leicht und Sie können aktuell nur den Weg über die Kenntnisprüfung gehen. Aber auch viele Krankenhäuser und Kliniken, die die erforderlichen Stationen betreiben, um den Lehrgang umzusetzen zu können, nutzen den Weg über die Kenntnisprüfung mit ihrer eigenen Pflegeschule oder Partnern, wie bspw. unserem Bildungsträger Care Forward. Insgesamt gehen mittlerweile 95% unserer Kunden den Weg über die Kenntnisprüfung.

Mit der Unterstützung von CWC und unserem Bildungspartner Care Forward, können Sie sicherstellen, dass Ihre Pflegefachkräfte die Berufsanerkennung erfolgreich absolvieren und sich in ihrer Rolle als anerkannte Pflegefachkräfte in Deutschland einfinden. Die Kurse von Care Forward bringen Sprachausbildung, Integration und die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung sowie Umsetzung dieser zusammen.

Die Kosten für den Weg der Kenntnisprüfung können über den BGS (Bildungsgutschein) der Bundesagentur für Arbeit abgewickelt werden, hierzu gehen wir in einem weiteren Blogartikel näher ins Detail.

CWC Recruitment bringt Pflegefachkräfte weltweit mit Gesundheitseinrichtungen in Deutschland zusammen. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Integration von Pflegefachkräften unter service@cwc-recruitment.com zu unterstützen. Die Kurse von Care Forward können Sie übrigens auch unabhängig von unseren anderen Services buchen, sprechen Sie uns dazu gerne an.Wir sind für Sie da, um Sie bei jedem Schritt zu unterstützen.

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