Deutsche Gesetzesnovelle erleichtert den Familiennachzug für Pflegekräfte

Deutschland hat vor Kurzem § 29 (5) des Aufenthaltsgesetzes geändert, um den Familiennachzug für Fachkräfte leichter zugänglich und unbürokratischer zu gestalten. Mit dieser zentralen Novelle entfällt für Fachkräfte, auch für solche in Pflegeberufen, die Pflicht zum Nachweis des notwendigen Wohnraums, wenn sie ihren Ehepartner oder ihre Ehepartnerin nach Deutschland nachziehen lassen wollen.

 

Zum Hintergrund:

Die bisherige Regelung sah vor, dass Personen, die den Familiennachzug beantragen, einen Nachweis darüber erbringen mussten, dass sie über ausreichenden Wohnraum für ihren Ehepartner oder ihre Ehepartnerin verfügen. Diese Anforderung stellte für Pflegekräfte, die für das deutsche Gesundheitssystem von entscheidender Bedeutung sind, oft eine Herausforderung dar, da sie sich mit den Hürden der deutschen Bürokratie auseinandersetzen mussten.

 

Vorteile für Pflegekräfte:

Pflegekräfte, die in der Gesundheitsbranche des Landes eine entscheidende Rolle spielen, dürfen sich auf ein vereinfachtes und unkompliziertes Verfahren zur Familienzusammenführung freuen.

?Vereinfachte Bewältigung bürokratischer Hürden:

Pflegekräfte, die nach Deutschland kommen, müssen keine zeitaufwändigen Nachweise über den Wohnraum mehr erbringen. Diese Novelle vereinfacht den bürokratischen Prozess und ermöglicht es den Fachkräften, sich mehr auf ihre beruflichen Aufgaben und die Eingewöhnung in ihr neues Umfeld zu fokussieren.

??‍⚕️Anwerbung von Pflegekräften:

Deutschland mit seiner alternden Bevölkerung und der steigenden Nachfrage nach Gesundheitsleistungen hat sich aktiv darum bemüht, qualifizierte Pflegekräfte aus der ganzen Welt anzuwerben. Diese Novelle setzt ein positives Zeichen für internationale Pflegekräfte und hebt Deutschland als ein Land hervor, welches das Familienleben schätzt und erleichtert.

?‍?‍?‍?Erweiterte Möglichkeiten der Familienzusammenführung:

Die Gesetzesnovelle fördert die Familienzusammenführung, indem ein wesentliches Hindernis beseitigt wird. Pflegekräfte können nun ihren Ehepartner oder ihre Ehepartnerin nach Deutschland holen, ohne zusätzlichen Aufwand hinsichtlich der Einhaltung strenger Wohnkriterien, wodurch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und die soziale Integration gefördert werden.

 

Die kürzlich erfolgte Novelle des § 29 Abs. 5 AufenthG ist ein anerkennenswerter Schritt, der Deutschland für ausländische Pflegekräfte attraktiver darstellen lässt. Durch die Abschaffung des Nachweises des erforderlichen Wohnraums für die Familienzusammenführung berücksichtigt die deutsche Regierung nicht nur den wertvollen Beitrag von Pflegekräften, sondern schafft auch ein offenes Umfeld für jene, die sich ein Leben und eine Karriere im Land aufbauen wollen. 

 

Wenn Sie Interesse daran haben, Ihre Belegschaft durch die Einstellung internationaler Pflegekräfte zu verstärken, nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf.

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