Deutschland hat vor Kurzem mit der Novelle § 16d Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes die Aufenthaltsdauer für Personen, die eine berufliche Anerkennung anstreben, verlängert. Dies ist ein entscheidender Schritt hin zu einem unterstützenden Umfeld vor allem für den Pflegebereich. Mit dieser Novelle soll die Aufenthaltsdauer von 18 auf 24 Monate verlängert werden, mit der Möglichkeit zu einer weiteren Verlängerung auf maximal 3 Jahre, während sich die Bewerber*innen im Verfahren der Erlangung ihrer Anerkennungsurkunde befinden.
Vorteile für Pflegekräfte:
Die Verlängerung von 18 auf 24 Monate gibt den Pflegekräften deutlich mehr Zeit, um den oft komplizierten Prozess der beruflichen Anerkennung zu durchlaufen. Dies ermöglicht eine umfassende Bewertung der Qualifikationen und stellt sicher, dass die Pflegekräfte die Zeit und Ressourcen haben, um die notwendigen Anforderungen für die offizielle Anerkennung zu erfüllen.
Die berufliche Anerkennung ist oft ein komplizierter Prozess, und die bisherige Frist von 18 Monaten bedeutete für Pflegekräfte, die eine Anerkennung anstreben, zusätzlichen Zeitdruck und Stress. Mit der verlängerten Aufenthaltsdauer können die Pflegekräfte das Anerkennungsverfahren nun mit mehr Ruhe und Sorgfalt angehen, was letztlich zu einer positiveren Erfahrung und möglicherweise höheren Erfolgsquoten führt.
Ein längerer Aufenthalt während des Anerkennungsverfahrens fördert bessere Integration und kulturelle Anpassung. Die Pflegekräfte erhalten die Chance, sich intensiver mit dem deutschen Gesundheitswesen zu befassen, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern, berufliche Netzwerke aufzubauen und ein tieferes Verständnis der medizinischen Praktiken und Verfahren vor Ort zu erhalten.
Die Novelle des § 16d Abs. 1 AufenthG ist eine positive und begrüßenswerte Entwicklung für Pflegekräfte, die eine Anerkennung in Deutschland anstreben. Die verlängerte Aufenthaltsdauer verringert nicht nur den Stress, der mit dem Anerkennungsverfahren verbunden ist, sondern gibt den Pflegekräften auch die Zeit und Flexibilität, die sie für eine erfolgreiche Integration in das deutsche Gesundheitssystem benötigen. Diese Novelle steht im Einklang mit dem Engagement der Bundesrepublik Deutschland, qualifizierte Fachkräfte anzuwerben und zu unterstützen, und erkennt den wertvollen Beitrag an, den Pflegekräfte für die Gesundheitsversorgung des Landes leisten.
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